Hinweisgebersystem

I. Allgemein / interne Meldestelle

Über unser Hinweisgebersystem haben Sie die Möglichkeit uns über mögliche Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder unsere Compliance Richtlinien zu informieren. Die Einhaltung dieser Vorschriften und Verhaltensgrundsätze haben für uns oberste Priorität. Um diesem Anspruch gerecht zu werden ist es für uns entscheidend, von möglichem Fehlverhalten unserer eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder solchen von Lieferanten zu erfahren. Nur so können wir entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten. Schließlich dienen diese Hinweise dazu, Schäden von Beschäftigten, Kundinnen und Kunden, Geschäftspartnern, der Umwelt und letztlich auch dem Unternehmen selbst abzuwenden.

II. Kontakt

Damit Sie uns über etwaige Verstöße unkompliziert informieren können, haben wir ein digitales Hinweisgebersystem eingerichtet. Über diese Plattform bieten wir eine sichere, datenschutzkonforme und anonyme Lösung zur Meldung von etwaigen Rechtsverstößen. Sofern Sie konkrete, begründete Hinweise auf einen etwaigen Rechts- oder Regelverstoß haben, können Sie unter folgendem Link Kontakt zu uns aufnehmen:

 

Wir möchten darauf hinweisen, dass diese interne Meldestelle zur Anzeige von möglichen Rechtsverstößen eingerichtet wurde.

Nach Erhalt der Hinweise werden diese unter Beachtung aller erforderlichen Verfahrensgrundsätze (z.B. Vertraulichkeit, Schutz der Hinweisgeber_innen) bearbeitet. Um Fälle zu bearbeiten und gegebenenfalls entsprechende Untersuchungsmaßnahmen anzustoßen, ist es wichtig, dass der Hinweis so konkret wie möglich formuliert ist.

Sofern sich Ihr Anliegen auf Beschwerden im Zusammenhang mit von uns erbrachten Dienstleistungen beschränkt oder Sie mit unserer Beauftragung unzufrieden sind (bspw. Kundenbeschwerden), stehen Ihnen Ihre gewohnten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner wie bisher auch weiter zur Verfügung. Eine Anzeige über die interne Meldestelle ist nicht erforderlich und kann von unserem Kundenservice – da dieser keinen Zugriff auf die über die interne Meldestelle übermittelten Informationen hat – nicht bearbeitet werden.

III. Vertraulichkeit

Wir behandeln jeden Hinweis grundsätzlich vertraulich und schützen die Identität der hinweisgebenden Personen. Handelt es sich um einen Hinweis aus dem Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes gelten selbstverständlich die dementsprechenden gesetzlichen Regelungen. Dabei dulden wir keine Vergeltungsmaßnahmen gegen Hinweisgebende, die im guten Glauben handeln – auch wenn sich die erhobenen Vorwürfe nicht bestätigen sollten. In gewissen Fällen können Inhalte Ihrer Meldung für weitere Untersuchungen und zur Aufklärung des Sachverhaltes an weitere zuständige Stellen – stets unter Wahrung der Vertraulichkeit, Integrität und jeweiligen datenschutzrechtlichen Bestimmungen – weitergegeben werden.

IV. Externe Meldestellen

Darüber hinaus stehen Ihnen gemäß des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) wahlweise auch externe Meldestellen zur Verfügung. Weitere Informationen und die Möglichkeit einer externen Meldung finden Sie beim Bundesamt für Justiz (https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html).

So können wir mit Ihrer Unterstützung Regelverstößen frühzeitig begegnen und die Entstehung von Fehlverhalten bei der Binder GmbH & Co. KG / Waterbeck GmbH wirksam verhindern.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!